Unsere Leistungen

Leistungen, Versicherungen und Service im Überblick

Kombinationsleistung

Sachleistungen und Pflegegeld

Häufig nehmen Pflegebedürftige die Hilfe von Pflegediensten in Anspruch und werden darüber hinaus aber auch noch von Angehörigen versorgt. Dann können sowohl Sachleistungen (für den Pflegedienst), als auch Pflegegeld bewilligt werden. Dabei wird zunächst die Sachleistung bezahlt und zwar maximal in Höhe der bewilligten Pflegestufe.

Wird das gesamte Budget für Sachleistungen verbraucht, so hat ein Pflegebedürftiger keinen weiteren Anspruch auf Pflegegeld; ird aber nur ein Teil der bewilligten Sachleistungen verbraucht, so hat er Anspruch auf eine anteilige Auszahlung von Pflegegeld.
Die Entscheidung über das Verhältnis Sach- zur Geldleistung ist für 6 Monate bindend.

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson

Jeder Mensch benötigt Ruhepausen, gerade Menschen, die sich der Pflege ihrer Angehörigen widmen. Sollten Sie also eine Auszeit, einen Theaterbesuch oder einen Urlaub planen, ermöglicht dieses die Pflegeversicherung durch die Verhinderungspflege.
Die Verhinderungspflege gilt auch bei Erkrankung, Kur oder aus sonstigen Gründen der Pflegeperson.
Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall 1612 Euro zuzüglich des hälftigen Satz der Kurzeitpflege(mit einem extra Antrag) von 608 € = 2424 € im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Verhinderungspflege kann auch in Einrichtungen durchgeführt werden, die keinen Versorgungsvertrag mit den Landesverbänden der Pflegekassen abgeschlossen haben, z.B. in einem Wohnheim für Behinderte.

Sie muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Der Stundensatz für die Verhinderungspflege beträgt 46,79 €
Abgerechnet wird jede angefangene 1/4 Stunde

Pflegeberatung bei Pflegegeldempfängern

Wenn Sie ihre Pflege selbst sicherstellen und Pflegegeld bekommen müssen Sie beim Pflegegrad 2 und 3 jedes halbe Jahr, und beim Pflegegrad 4 und 5 jedes 1/4 Jahr einen Beratungsbesuch durch eine Pflegeeinrichtung in Anspruch nehmen.

Individuelle Schulungs- und Pflegekurse in der Häuslichkeit (nach § 45 SGB XI) zur Unterstützung und Beratung für pflegende Angehörige:

Es werden individuelle Pflege- und Schulungskurse und Beratungsgespräche (entsprechen individuellen Schulungskursen) in der eigenen Häuslichkeit sowie Überleitungspflegen aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung durch unsere Pflegeeinrichtung durchgeführt.

Dabei werden pflegerische Leistungen erfasst und die notwendigen Maßnahmen mit und für die pflegenden Angehörigen geplant und festgelegt um eine optimale Pflege durch die pflegenden Angehörigen auf hohem Qualitätsniveau zu ermöglichen.

Diese Kurse (im Regelfall bis zu vier Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) werden für pflegende Angehörige im Beisein der pflegebedürftigen Person in deren Häuslichkeit durch eine Fachkraft erbracht. Sie bestehen aus einer allgemeinen und – je nach Vorliegen der besonderen Verhältnisse – aus einer speziellen pflegerischen Unterweisung.

Leistungsberechtigt sind Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen. Der Leistungsanspruch ist nicht auf Geldleistungsempfänger beschränkt.

Erhält ein Pflegebedürftiger Sachleistungen durch einen Pflegedienst und wird gleichzeitig durch einen Angehörigen gepflegt, kann der Angehörige an den individuellen Pflege- und Schulungskursen teilnehmen.

Pflegeversicherung

Erfahren Sie mehr über die Leistungsinhalte der Pflegeversicherung und lassen Sie sich von uns Beraten. Eine völlständige Liste unserer Leistungen und den damit verbundenen kosten können Sie bei Uns anfragen.

Krankenversicherung

– Spezialisierte Ambulante
– Palliativversorgung(SAPV)
– Behandlungspflege
– Krankenhausvermeidung
– Überleitungspflege
– Entlastungen im Haushalt

Serviceleistungen

– Hausnotrufservice
– Schlüsselaufbewahrung
– Bereitschaftsdienst
– betreutes Wohnen zu Hause
– Haus- & Haushaltsservice
– Betreuungsservice